Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Sonstiges
13.06.2025
Sonstiges
27.11.2024
Eröffnungen
10.10.2024
Sicherungsmaßnahmen
07.06.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
01.12.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
27.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
19.01.2021
Neueintragungen